Neue Zutrittsregelungen ab dem 24.11.2021 Sportbad weiterhin für Badegäste geöffnet
Im Zuge des Infektionsgeschehens und der steigenden Zahlen gilt die 2G-Regelung (geimpft, genesen) für Erwachsenen (ab 18 Jahre) sowie Kinder und Jugendliche bis 12 Jahre und 3 Monate. Eine Ausnahme von der 2G-Regel kann nur mit einem qualifizierten Attest und zusätzlich einem aktuellen Testnachweis gewährt werden. Hier gilt, dass ein Schnelltest nur max. 24 Std und ein PCR-Test nur max. 48 Std. alt sein darf.
Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 Jahren und 3 Monaten und 17 Jahren ist ein 3G Nachweis (geimpft, getestet, genesen) erforderlich. Zusätzlich zu den zwei Schultests muss ein aktueller Testnachweis vorgelegt werden, dieser kann beispielweise auch als Selbsttest unter Aufsicht eines Trainers durchgeführt werden.
Eine Registrierung über den Kontaktdatenerfassungsbogen (0,11 MB, pdf) oder die Luca-App ist erforderlich. Bitte führen Sie einen Lichtbildausweis mit sich, um die Nachweise zu legitimieren.