Rosa Sparschwein mit blauer Sonnenbrille im Pool

Gewinnspiel des TaubertsbergbadsWir verlosen 5x 2 Eintrittskarten

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So können Sie gewinnen:

Abonnieren Sie bis spätestens 19.08.2024 unseren Newsletter, indem Sie das untenstehende Formular ausfüllen. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Mail zum Bestätigen der Registrierung. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, erst dann sind Sie vollständig angemeldet und für das Gewinnspiel registriert. Sie haben keine Mail erhalten? Dann schauen Sie in Ihrem Spam-Ordner nach.

Nähere Informationen zum Newsletter finden Sie in unserer Datenschutzinformation. Mit dem Ausfüllen des Fomulars stimmen Sie außerdem den Teilnahmebedingungen zu.

Die Gewinner/-innen werden von uns am 20.08.2024 unter allen Abonnent/-innen ausgelost und dann per Mail benachrichtigt.

Wir wünschen allen viel Glück!

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und am Gewinnspiel teilnehmen.

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Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel„Mainzer Taubertsbergbad - Gewinnspiel 2024"

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an dem Gewinnspiel „Mainzer Taubertsbergbad – Gewinnspiel 2024“ vom 17.07.2024 bis 19.08.2024 durch die Mainzer Stadtbad GmbH, Rheinallee 41, 55118 Mainz (im folgenden Veranstalterin genannt). Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

1. Teilnahme
a)    Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland.
b)    Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt über die Webseite www.mainzer-taubertsbergbad.de/gewinnspiel in dem Zeitraum vom 17.07.2024 bis zum 19.08.2024 und erfordert die Anmeldung für den E-Mail-Newsletter „Wasserpost“ des Mainzer Taubertsbergbads. Eine Teilnahme auf anderem Wege ist nicht vorgesehen.
c)    Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeitende der Unternehmensgruppe der Mainzer Stadtwerke AG, sowie deren direkte Angehörige.
d)    Die Teilnahme ist kostenlos und setzt nicht den Kauf einer Ware oder Dienstleistung voraus.
e)    Folgende Preise werden an fünf Einzelpersonen verlost: 2 x Eintrittskarten für das Mainzer Taubertsbergbad, Wallstraße 9, 55122 Mainz. Die Eintrittskarten haben eine Gültigkeit bis zum 31.12.2024.
f)    Sollten die angegebenen Kontaktdaten fehlerhaft sein (z.B. falsche E-Mail-Adresse) ist die Veranstalterin nicht verpflichtet nach der richtigen Adresse zu forschen. Mögliche Nachteile aus der Angabe der falschen Kontaktdaten gehen zu Lasten der Teilnehmenden.
g)    Die mehrfache Teilnahme von Teilnehmenden mit mehreren E-Mail-Adressen, zum Zwecke der Chancenerhöhung ist untersagt.
h)    Die Veranstalterin ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, z.B. bei Verstößen gegen die vorgenannten Bedingungen, bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel oder bei dem nachweislichen Versuch zu manipulieren oder bei erfolgter Manipulation.
i)    Mit der Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel erklärt sich der/die Teilnehmende mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

2. Ermittlung der Gewinner
a)    Die fünf Einzelgewinner werden im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung einen Tag nach Ablauf des Teilnahmezeitraums, am 20.08.2024, ermittelt. Die Gewinner der Preise werden unter allen in dem obigen Teilnahmezeitraum neuen Abonnenten des E-Mail-Newsletters „Wasserpost“ des Mainzer Taubertsbergbads, die die obigen Kriterien erfüllen, ausgelost.
b)    Die ausgelosten Teilnehmenden werden unmittelbar nach der Auslosung per E-Mail benachrichtigt und in der E-Mail um Bestätigung gebeten, dass sie den Gewinn annehmen. Bestätigt der/die jeweilige Teilnehmende nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass er/sie den Gewinn annimmt oder verzichtet er/sie ausdrücklich auf den Gewinn, so wird der/die nächste, ihm/ihr folgende Teilnehmende Gewinner/-in.
c)    Die Abholung des Gewinns erfolgt ausschließlich an einer der Eintrittskassen des Taubertsbergbads, Wallstraße 9, 55122 Mainz, gegen Vorzeigen des Personalausweises und Bestätigung der Gewinnabholung durch Unterschrift des jeweiligen Gewinners. Eine Auszahlung des Preises in bar oder ein Tausch des Gewinnes ist nicht möglich, der Gewinn ist nicht an Dritte übertragbar.

3. Beendigung oder Abbruch des Gewinnspiels
a)    Die Veranstalterin ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs der Veranstalterin liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für die Veranstalterin unzumutbar machen.
b)    Ein solcher Umstand umfasst insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- und Software, die außerhalb des Machtbereichs der Veranstalterin liegen, sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels.

4. Soziale Medien
a)    Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu sozialen Medien wie Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von diesen gesponsort, unterstützt oder organisiert.
b)    Den Teilnehmenden entstehen gegenüber Facebook und Instagram keinerlei Ansprüche aus der Teilnahme am Gewinnspiel oder durch einen Gewinn bei dem Gewinnspiel.
c)    Anfragen und Hinweise durch die Teilnehmenden sind ausschließlich an die Veranstalterin und nicht etwa an Facebook oder Instagram zu richten.

5. Haftung
a)    Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme am Gewinnspielen entstanden sind, es sei denn, dass solche Schäden von der Veranstalterin, ihren Organen, Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind.
b)    Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

6. Informationen Datenschutz
a)    Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen (personenbezogenen) Daten notwendig.
b)    Die Teilnehmenden versichern, dass die von ihnen gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mail-Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind.
c)    Die Kontaktdaten der Teilnehmenden wie Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse werden zur Durchführung des Gewinnspiels im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Daten der Teilnehmenden des Gewinnspiels werden über 6 Monate nach Gewinnspiel-Durchführung gespeichert, um mögliche Ansprüche der Teilnehmenden prüfen zu können und danach gelöscht.
d)    Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels, zur Ermittlung der Gewinner und zur Aushändigung des Gewinns. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden werden ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen.
e)    Die Teilnehmenden können zu jeder Zeit Auskunft über ihre bei der Veranstalterin gespeicherten Daten erhalten, der Nutzung ihrer Daten widersprechen und deren Löschung verlangen. Hierzu genügt ein einfaches Schreiben an die Mainzer Stadtbad GmbH, Rheinallee 41, 55118 Mainz oder eine E-Mail an info@mainzer-taubertsbergbad.de. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.
f)    Weitere Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten können der Datenschutzerklärung der Veranstalterin unter www.mainzer-taubertsbergbad.de/datenschutz entnommen werden.

7. Salvatorische Klausel
a)    Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b)    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
c)    Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Mainz, 12.07.2024